Schriftliche Bestätigung, dass der Versicherer nach einem Schadensfall eine pauschale Zahlung geleistet hat und du auf alle weiteren Ansprüche aus dem Versicherungsfall verzichten wirst. Überleg dir gut, ob du dich auf eine derartige Abschlagszahlung einlässt, denn dann musst du alle später zutage tretenden Schäden aus einem Versicherungsfall aus eigener Tasche zahlen.
Bei manchen Schadensfällen braucht es viel Zeit, um den Umfang einer Versicherungsleistung zu erheben. Sobald feststeht, dass du Anspruch auf Entschädigung hast, kannst du jedoch einen Teil der Versicherungssumme gleich verlangen. Der Rest folgt, wenn alle Details geklärt sind.
Bedeutet Armut im Alter durch mangelhafte Altersversorgung. Armut kann dabei über einen politisch normativ festgelegten Betrag, der zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums nötig ist oder (häufiger) einer Ableitung der Einkommenshöhe aus der Einkommensverteilung (sog. relative Armut) definiert werden. Gemäß zweiter Definition werden als arm diejenigen bezeichnet, die mit ihrem (aus dem Haushaltseinkommen abgeleiteten) pro-Kopf-Einkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze liegen. Diese wird üblicherweise bei 60% des Medianeinkommens der Bevölkerung festgesetzt (Median ist Wert in der Mitte von zwei Hälften - 50% verdienen mehr, 50% verdienen weniger als der Median). Das bedeutet, als „altersarm“ gilt, wer ab Eintritt in die Pension weniger als 60% des österreichischen Medianeinkommens verdient.
Viele Versicherer bieten unter einer rund um die Uhr besetzten Telefonnummer Serviceleistungen oder Soforthilfe im Schadensfall an: z.B. sofortige Schadens-aufnahme, die Organisation einer Ersatzwohnung oder einer Spedition oder die Vermittlung eines Handwerkers zur Schadensbehebung. Diese Serviceleistungen sind in teureren Polizzen meist inkludiert oder werden gegen Prämienaufzahlung in den Vertrag aufgenommen. Achtung: Nur die Vermittlung oder Organisation ist kostenlos, nicht aber automatisch die vermittelte Leistung. Der Handwerker verrechnet nur dann direkt mit dem Versicherer, wenn dieser den Schaden zu ersetzen hat.
Rechtlich selbstständige Versicherungssparten mit jeweils eigenen Versicherungsbedingungen werden zu einem Bündel zusammengefasst, wie zum Beispiel Feuer-, Leitungswasserschaden- und Haushaltsversicherung zur Eigenheimversicherung.
Schäden, die durch die Elemente Feuer, Wasser, Erde und Wind verursacht werden können. Im Rahmen der Haushalts- und Eigenheimversicherung sind Elementarschäden nur zum Teil versichert. Manche Assekuranzen bieten die Möglichkeit, Risiken durch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Überschwemmung, Schneedruck oder Lawinen mitzuversichern, wenn auch meist nur bis zu einer relativ niedrigen Summe.
Sie bietet oft Anlass für Auseinandersetzungen zwischen Versicherten und Assekuranzen, vor allem die Unterscheidung zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit. Juristisch liegt grobe Fahrlässigkeit dann vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß außer Acht gelassen wurde. Der Versicherte hat also nicht beachtet, was jedem mit gesundem Menschenverstand klar sein müsste, oder er hat gegen bestimmte Obliegenheiten verstoßen. Schäden, die ein Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, sind meist nicht versichert. Falls doch, muss das meist durch höhere Prämien „erkauft“ werden und ist mit einer Höchstsumme begrenzt.
siehe Risikoerhöhung
siehe Wertanpassung(-sklausel)
Der Versicherer ist zwar rechtlich nicht zur Leistung verpflichtet, zahlt aber z.B. aus geschäftspolitischen Gründen trotzdem. Davon zu unterscheiden sind jene Fälle, wo eine rechtliche Klärung unterbleibt, weil sie nur mit großem Aufwand möglich wäre, und dennoch – gewissermaßen im Vergleichsweg – Leistungen erbracht werden. Kulanzlösungen werden manchmal nur angeboten, wenn im Gegenzug die Versicherungssumme erhöht oder ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Wirklich lohnend ist das bloß, wenn die neue Versicherung oder der höhere Versicherungsbetrag tatsächlich gewünscht wird – sonst handelt es sich um einen reinen Kuhhandel!
Wenn du als Versicherungsnehmer deine Vertragspflichten (Obliegenheiten) nicht erfüllst, muss der Versicherer im Schadensfall keine Leistung erbringen.
Im Schadensfall wird jener Betrag ersetzt, der notwendig wäre, um ein dem versicherten Produkt vergleichbares beschaffen zu können. Achtung: Das bedeutet nicht, dass der Versicherer die gleiche Summe ausbezahlt, die ursprünglich für den Kauf notwendig war; der Neuwert ist vielmehr jener Betrag, um den ein neuwertiges Produkt derzeit erstanden werden kann.
Verpflichtungen des Versicherungsnehmers. Er muss z.B. im Versicherungsantrag ehrliche und korrekte Angaben machen. Weiters muss er dem Versicherer mitteilen, wenn sich das Risiko während der Vertragslaufzeit erhöht; im Schadensfall muss er nach Möglichkeit für die Minderung und Abwendung weiteren Schadens sorgen, notwendige behördliche Anzeigen erstatten und dem Versicherer alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen. Tut er das nicht, kann der Versicherungsschutz ganz oder teilweise verloren gehen.
Aus dem Pensionskonto ist der bereits vorhandene Betrag (abgeleitet von den bisher geleisteten Beiträgen) für die künftige Pension ersichtlich. Der Anspruch erhöht sich kontinuierlich mit jeder weiteren Beitragszahlung bis zum Pensionsantritt.
Als Pensionslücke wird die Differenz zwischen Aktiveinkommen vor Pensionsantritt und erwarteter staatlicher Pensionsleistung verstanden. Um zu einer aussagekräftigen Berechnung zu kommen, sollte vor allem auch die individuelle Lebenssituation miteinbezogen werden.
Überproportionales Ansteigen der Invaliditätssumme ab einem bestimmten Invaliditätsgrad – meist ab 50 Prozent. Bei Vollinvalidität (100 Prozent) kommen bei den meisten Versicherern 200 bis 300 Prozent der Versicherungssumme zur Auszahlung. Aktuell sind Progressionen von 400 Prozent üblich, in Einzelfällen sogar bis zu 600 Prozent!
Jede Versicherung ist auf ein bestimmtes Risiko zugeschnitten. Sollte sich dieses Risiko während der Laufzeit vergrößern, muss dies dem Versicherer gemeldet werden. Umgekehrt liegt es natürlich in deinem Interesse, sich bei einem geringer gewordenen Risiko ebenfalls an den Versicherer zu wenden und eine Prämienreduktion einzufordern.
Bei vorzeitiger Auflösung eines Lebensversicherungsvertrags wird dir nur ein kleiner Teil dessen rückvergütet, was du eingezahlt haben. Den Versicherungsvertrag aufzulösen ist in den ersten zehn Jahren immer ein schlechtes Geschäft, weil ein Großteil der Prämien zunächst den Verwaltungs- und Honoraraufwand des Versicherers abdeckt.
Mindert zwar die Prämie; aber dafür musst du auch einen Teil des Schadens aus eigener Tasche zahlen. Falls es übers Jahr gesehen immer wieder einmal zu – wenn auch kleinen – Schäden kommt, kann das kräftig zu Buche schlagen (z.B. bei der Kaskoversicherung), da der Selbstbehalt bei jedem Versicherungsfall verrechnet wird – also nicht einmal pro Jahr, sondern pro Schaden.
Kommt bei der Haftpflicht im Rahmen der Haushaltsversicherung zum Tragen und unterscheidet sehr genau zwischen einerseits bewusstem und gewolltem Einwirken auf eine Sache und andererseits zufälligem, also ungewolltem Kontakt mit einer Sache.
Die vereinbarte Versicherungssumme ist höher als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Das heißt, du zahlst eine zu hohe Prämie, weil du im Schadensfall nur das ersetzt bekommst, was an realem Wert vorhanden war.
Wenn du die Prämie nicht für die gesamte Versicherungsperiode auf einmal im Voraus bezahlst, kann der Versicherer einen Zuschlag verlangen (z.B. sechs Prozent bei monatlicher Zahlung).
Die vereinbarte Versicherungssumme ist niedriger als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Das heißt, du zahlst zwar eine niedrigere Prämie, im Schadensfall wird aber auch nur ein Teil der tatsächlichen Schadenssumme erstattet.
Der Versicherer verpflichtet sich, im Schadensfall keinen Einwand auf Unterversicherung zu erheben. Dafür muss der Versicherungsnehmer meist eine Wertsicherungsklausel (Wertanpassung) unterzeichnen.
Beschreibung des „Produktinhalts“: Was ist versichert (= Leistungszusagen) und was nicht (= Ausschlüsse), wer ist wie lange versichert und wie kann man wieder aussteigen (= kündigen). Obwohl eine der anerkannt langweiligsten Lektüren – unbedingt lesen!
Ein vorläufiger Versicherungsschutz, besonders in der Kfz-Haftpflichtversicherung, aber auch bei Lebens- und Elementarversicherungen (wie etwa der Haushaltsversicherung). Du genießt Versicherungsschutz, noch bevor die Polizze erstellt und die Erstprämie bezahlt wurde und damit der eigentliche Vertrag zustande gekommen ist.
Du bist verpflichtet, dem Versicherer schon bei Antragstellung alle dir bekannten und für das zu versichernde Risiko wichtigen Umstände mitzuteilen. Dies zählt zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, deren Verletzung dazu führen kann, dass der Versicherer leistungsfrei ist. Selbst wenn der Versicherungsberater nicht ausdrücklich danach fragt: Falls du von einem Umstand weißt, der für die Einschätzung des Risikos und damit für die Höhe der Prämie von Bedeutung ist, musst du das mitteilen.
Bei einigen Versicherungssparten (z.B. Rechtsschutz- und Krankenversicherung) gibt es Wartefristen bis zu neun Monaten, bevor Versicherungsschutz besteht. Damit wollen die Versicherer ausschließen, dass sich jemand erst dann versichert, wenn er sicher weiß, dass er die Versicherungsleistung in Anspruch nehmen wird (bei bereits laufenden Rechtsstreitigkeiten, bestehender Schwangerschaft etc.).
Automatische Anpassung von Prämie und Versicherungssumme entsprechend dem von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex (etwa bei der Haushalts- oder Rechtsschutzversicherung) oder dem Baukostenindex (bei der Eigenheimversicherung). Wird die Prämie nicht automatisch angepasst, so wird im Schadensfall nur der entsprechende Teil der Kosten ersetzt.
siehe
Zeitwert
Wert einer Sache zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Differenz zwischen Neuwert und Zeitwert bestimmt sich nach der tatsächlichen Entwertung durch Alter, Abnutzung, technische Entwicklung und Ähnliches.